Ich habe mich auch schon von verschiedenen Rechtsanwälten vertreten lassen müssen. Einmal ging es auch um mein Auto.

So - und jetzt mal ganz von vorne, ist aber schon viele Jahre her.

Meine Tochter fuhr mit meinem Auto auf einer Nebenstraße, rechte Seite vollgeparkt. Es waren noch ca. 20 m bis zur Hauptstraßenkreuzung. Aus der querenden Hauptstraße, für meine Tochter von links kommend, bog Jemand mit seinem PKW in die Nebenstraße ein und stieß am vorderen linken Kotflügel mit meinem Autos zusammen. Leider gab es damals noch keine Mobiltelefone, von der im Auto liegenden Kreide zur Markierung wusste meine Tochter nichts. Beide Autos machten nach dem Unfall für andere Fahrzeuge Platz und riefen die Polizei, die auch den Unfall aufnahm - zum Glück "verplapperte" sich der Unfallgegner dabei.

So viel zur Vorgeschichte.

Kurz nach dem Unfall rief mich die gegnerische Versicherung an und wollte mich dazu bewegen, auf ein Gutachten zu verzichten. Vorher war ich bereits in meiner Werkstatt, der Meister meinte, der Schaden könne knapp über der Summe liegen, ab der ein Gutachten angeraten wäre. Wenn ich das Auto einem Gutachter vorstellen will, schraubt er lieber nicht dran herum um die Schadenshöhe besser erkennen zu können, die meißten Gutachter hätten das nicht so gerne.

Nach dem Besuch eines freien Gutachters hatte ich einen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt. Der sagte mir auch mündlich zu, sich um alles zu kümmern. Die gegnereische Versicherung behauptete zuerst, meine Tochter käme aus der Nebenstraße und wäre ihrem Unfallgegner reingefahren. Nachdem das ausgeräumt war erfolgte die Geldzahlung der Versicherung auch nach einiger Zeit, allerdings fehlte der Betrag für das Gutachten. Ich also wieder zu dem Rechtsanwalt. Der fragte, was ich denn hätte, der Schaden wäre doch reguliert. Auf meine Frage nach dem Betrag für das Gutachten meinte er nur, dafür solle ich mir einen anderen Rechtsanwalt nehmen, dass das Gutachten zum Schaden gehöre hätte er eine andere Rechtsmeinung. Ich sprach mit meinem Gutachter darüber, der mich an einen anderen, mit ihm befreundeten Rechtsanwalt verwies. Der meinte, dass diese Rechtsauffassung grundfalsch ist und das Gutachten vom Versicherer zu ab einer bestimmten Schadenshöhe zu bezahlen ist. Er erklärte mir dann auch, dass die Versicherungen die freien Gutachter vom Markt haben wollten, ihre eigenen Gutachter würden den Versicherungen viel Geld sparen, indem sie den Schaden unzureichend bewerten.

Es hat dann noch fast 3 Jahre gedauert, bis ich mit Hilfe des neuen Rechtsanwaltes das Geld für den Schaden in einem Vergleich erstritten hatte, wobei die gegnerische Versicherung mir noch unterstellte, ich hätte am Telefon mündlich auf ein Gutachten verzichtet. Auf der Selbstbeteiligung zu meiner Rechtsschutzversicherung bin ich natürlich sitzen geblieben...

Der erste Rechtsanwalt hat meiner Meinung nur wirtschaftlich gedacht. Der unbestreitbare materielle Schaden war mit nur einem Brief an die Versicherung geklärt und nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte BRAGO den anteiligen Betrag ohne großen Aufwand verdient. Für den wesentlich geringeren Betrag des Gutachtens hat er sicherlich erkannt, dass hier ein erheblicher Aufwand erforderlich ist, der seinem Ertrag mach BRAGO nicht äquivalent ist.

Weiterhin muss man bei der Auswahl von Rechtsanwälten darauf aufpassen, dass sie nicht manchmal auch die wirtschaftlich stärkere Gegenseite vertreten und der dann nicht allzu sehr weh tun wollen, sonst kriegen sie womöglich keine Aufträge mehr von denen...

Wie man sieht, gibt es auch Rechtsanwälte, die den "einfachen Bürger" sehr gut vertreten. Man kann aber auch bei der Auswahl hereinfallen. deshalb ist gute Information wichtig!